AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

HOGA Personal, Inh. Kevin Kirkamm, Maria-Merian-Str. 5, 89312 Günzburg (nachfolgend: „HOGA Personal“)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von HOGA Personal erfolgen ausschließlich aufgrund der individuellen Angebote und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die HOGA Personal mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn HOGA Personal ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn HOGA Personal auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, in dem Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten sind oder auf solche verwiesen wird, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von HOGA Personal richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an Kaufleute (HGB) sowie an Freiberufler.

§ 2 Leistungen 

(1) HOGA Personal erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Hotel- und Gastronomiebetriebe, insbesondere in den Bereichen des Onlinemarketings und der Mitarbeitergewinnung / Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet HOGA Personal dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs. 

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von HOGA Personal zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch HOGA Personal, bleibt der Vergütungsanspruch von HOGA Personal unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen sowie Web- und Landeseiten (auch Impressum und Datenschutzerklärung ausschließlich selbst verantwortlich. Dem Kunden eventuell überlassene Rechtstexte sind lediglich als Muster/Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich zu überprüfen. 

(4) HOGA Personal weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook oder Instagram jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist HOGA Personal nicht verantwortlich. Gleiches gilt für die eventuelle Sperrung eines vom Kunden bereit zu stellenden Werbekontos. 

(5) In Bezug auf die von HOGA Personal zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht HOGA Personal in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) HOGA Personal ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von HOGA Personal in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(8) HOGA Personal garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

(9) Sofern HOGA Personal im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen.

(10) Etwaige erforderliche Lizenzen/Gebühren/Kosten für die Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten-/Services sind stets vom Kunden zu tragen und vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung nicht von der mit HOGA Personal vereinbarten Vergütung umschlossen. 

(11) Die bei HOGA Personal gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen HOGA Personal und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. 

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von HOGA Personal in den jeweiligen Angeboten angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird. 

(2) Die Bezahlung der Leistungen von HOGA Personal erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von HOGA Personal ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von HOGA Personal ist anders lautend. Eine HOGA Personal erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit HOGA Personal als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde HOGA Personal ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei HOGA Personal anzufragen.

(4) HOGA Personal stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an HOGA Personal zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen. HOGA Personal ist berechtigt vom Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen und durch Rücklastschriften veranlasste Bankgebühren zu erheben. 

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen (insbesondere gemäß §§ 621, 627 BGB) mit Ausnahme des Absatzes 2. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.

(2) Der Kunde ist vorbehaltlich individuell abweichender Regelung berechtigt innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen ab Vertragsbeginn berechtigt, den geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen. Eine bereits entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird bei einer Kündigung während der Testphase nicht an den Kunden zurückerstattet. 

(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen. 

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Übermittlungsrisiko trägt die jeweils kündigende Partei. 

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch HOGA Personal beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei HOGA Personal eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei HOGA Personal vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält HOGA Personal sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber HOGA Personal in Verzug, ist HOGA Personal berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. HOGA Personal ist dann berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. Ersparte Aufwendungen werden nur angerechnet, sofern diese tatsächlich entstanden sind.

§ 7 Erfüllung

(1) HOGA Personal wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. HOGA Personal ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist HOGA Personal gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von HOGA Personal unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber HOGA Personal zu gewährleisten. HOGA Personal behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und dessen Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.  

(2) Der Kunde ist zum Schutz personenbezogener Daten und etwaiger Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von HOGA Personal, welche er im Rahmen der Zusammenarbeit mit HOGA Personal erlangt, verpflichtet. Es gelten insoweit die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). 

§ 9 Nutzungsrechte

(1) In Bezug auf Onlinemarketingmaßnahmen (Funnelerstellung, Texte, Bildmaterial) durch HOGA Personal gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von HOGA Personal erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt von HOGA Personal erstelle Werbeanzeigen / Funnel über die Vertragslaufzeit hinaus zu benutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn HOGA Personal hat dies ausdrücklich gestattet. 

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die HOGA Personal nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an HOGA Personal über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 Haftung

(1) HOGA Personal haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HOGA Personal nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet HOGA Personal nicht für Daten- und Programmverluste, insbesondere auch hinsichtlich von Kundendaten innerhalb von Werbekonten auf Plattformen wie Google oder Facebook.  Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass HOGA Personal überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt HOGA Personal insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. HOGA Personal gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§12 Referenznennung

HOGA Personal darf den Kunden in jedem Medium als Referenz auch nachvertraglich in üblichem Umfang (zB Logonutzung) nennen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht überwiegen.  

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn HOGA Personal und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von HOGA Personal maßgebend.

(2) Für Verträge zwischen HOGA Personal und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von HOGA Personal. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von HOGA Personal.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. HOGA Personal und der Kunde werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 03.11.2022 © Vervielfältigung verboten

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